Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
 
 
vor den Osterferien hatten alle Schülerinnen und Schüler an unserer Schule die Möglichkeit, einmal einen freiwilligen Corona-Selbsttest in der Schule durchzuführen. Mit Beginn des Unterrichts nach den Osterferien hat die Landesregierung NRW nun entschieden,dass es ab sofort eine verbindliche Testpflicht geben wird.
Der Besuch der Schule in den Phasen des Präsenzunterrichts wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können.
Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können somit nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Wir planen die Durchführung der Selbsttests jeweils montags und donnerstags. Schülerinnen und Schüler, die an einem Testtag fehlen, holen den Selbsttest am darauf folgenden Tag nach. Sollte es bei einem Test zu einem positiven Testergebnis kommen, werden Sie selbstverständlich sofort benachrichtigt.
Sie müssen in diesem Fall Ihr Kind schnellstmöglich von der Schule abholen und einen PCR-Test (Arzt / Testzentrum) durchführen lassen. Eine Heimfahrt Ihres Kindes mit dem ÖPNV bzw. Taxi ist in diesem Fall untersagt. Eine Wiederaufnahme des Unterrichts ist dann erst wieder nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich.
Ich bitte Sie dringend, Ihre Kinder auf die neue Testpflicht und die zweimalige Testung pro Woche hinzuweisen. Nur mit einer lückenlosen Testung wird ein dauerhafter Präsenzunterricht an den Schulen in den kommenden Wochen und Monaten erreichbar sein.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
Bong/Schulleiter
Den Elternbrief zum Download: Elternbrief