20. Apr 2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
auch nach den Osterferien bleibt das Förderzentrum aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin geschlossen. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 03.05.2020.
Lediglich die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen, die sich auf eine Abschlussprüfung vorbereiten, dürfen ab dem 23.04.2020 wieder zur Schule kommen. Der Schulbesuch ist für diese Schülergruppe verpflichtend!
In unserem Fall sind das die entsprechenden Schüler aus der Klasse 10c .
Alle anderen Schülerinnen und Schüler werden weiterhin von ihren Lehrkräften mit Unterrichtsmaterial versorgt.
Bei Rückfragen und Problemen oder, wenn neues Material benötigt wird, sind die Lehrkräfte und die Schulsozialarbeiterinnen gerne bereit, Sie und Euch zu unterstützen. Eine Kontaktaufnahme geschieht am besten über das Sekretariat oder über die bekannten Rufnummern bzw. Mailadressen.
Wann und in welchem Rahmen der Unterrichtsbetrieb in den einzelnen Jahrgängen wieder aufgenommen wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest und wird frühestens Anfang Mai vom Schulministerium bekannt gegeben.
In jedem Fall gehen alle Schülerinnen und Schüler am Ende dieses Schuljahrs in die nachfolgende Jahrgangsstufe über; ein Sitzenbleiben wird es in diesem Jahr nicht geben.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten ist aber bei den Schüler*innen, die nach den Richtlinien der Regelschule unterrichtet werden, ein freiwilliger Rücktritt, d.h. eine Wiederholung der jetzigen Klasse möglich.
Einige Klassen hatten für dieses Schuljahr eine Klassenfahrt geplant. Das Schulministerium hat die Durchführung aller Klassenfahrten und Ausflüge für das gesamte Schuljahr untersagt.
Evtl. auf die Schule zukommenden Stornierungskosten werden vom Land NRW übernommen.
Nach Klärung aller Kosten werden wir die bereits gezahlten Beiträge natürlich schnellstmöglich an die Erziehungsberechtigten bzw. an die zahlenden Behörden (Kreis Unna, Jobcenter, ..) zurück überweisen.
Auch weiterhin ist für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 eine Notbetreuung möglich, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet.
Für andere Schülerinnen und Schüler ist leider keine Betreuung gestattet.
Die entsprechenden Unterlagen zur Notbetreuung (Antrag / Erklärung des Arbeitgebers) finden Sie hier: Download
Ich hoffe, dass wir schnell wieder zu einem normalen Unterrichtsalltag zurückkehren können und freue mich darauf, alle Schülerinnen und Schüler möglichst bald gesund in der Schule begrüßen zu können.
Bis dahin wünsche ich uns allen viel Geduld und Ausdauer bei der Bewältigung der aktuellen Situation.
Viele Grüße
Markus Bong / Schulleiter
Den gesamten Elternbrief als PDF-Dokument zum Download: Elternbrief