Masernschutzgesetz

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
 
zum 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten.
Hier geht es darum, dass Sie für Ihre Kinder einen Nachweis zum Masernschutz erbringen müssen.
Wir als Schule sind vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, den Masernschutz unserer Schülerinnen und Schüler zu überprüfen.
Wir bitten Sie daher, uns am Elternsprechtag (02.11.2020) einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
 
Folgende Nachweismöglichkeiten gibt es:
 
– Vorlage des Impfausweises / einer Impfbescheinigung über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern (zwei Masern-Impfungen!)
– ärztliche Bescheinigung über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern
– ärztliche Bescheinigung darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt
– ärztliche Bescheinigung darüber, dass ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann
– Bescheinigung einer anderen Schule / Behörde, dass einer der o.g. nachweise bereits vorgelegen hat
 
Das Formular für die ärztliche Bescheinigung finden Sie hier oder im Downloadbereich.
 
Wenn Sie nicht zum Elternsprechtag kommen können, muss der Impfnachweis bis zum 30. November 2020 in der Schule vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Schule dazu verpflichtet ist, alle Schülerinnen und Schüler, die keinen Impfausweis vorgelegt haben, beim Gesundheitsamt des Kreises Unna zu melden.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
gez. Bong / Schulleiter