Testverfahren vor und nach den Weihnachtsferien

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Dank der guten Zusammenarbeit aller Beteiligten, und somit auch Dank Ihres Engagements, konnte der Präsenzunterricht bis zum Jahresende im Interesse Ihrer Kinder durchgeführt werden. Deshalb möchten wir uns zum Ende des Jahres herzlich bei Ihnen für Ihre Unterstützung bedanken.
Nach den Weihnachtsferien vereinfachen wir das Lolli-Testverfahren dahingehend, dass die Schülerinnen und Schüler morgens künftig zusätzlich zu der Poolprobe eine Einzelprobe in der Schule abgeben, die im Falle eines auffälligen Pooltestergebnisses unmittelbar von den Laboren ausgewertet werden kann. Auf diese Weise müssen Sie als Sorgeberechtigte bei einem positivem Pooltest künftig keine Einzelprobe in der Schule mehr abgeben.
Dadurch ersparen wir Ihren Kindern im Falle eines positiven Poolergebnisses einen Tag der häuslichen Isolation.
Heißt konkret: Alle Schülerinnen und Schüler, deren Einzelprobe einen negativen Befund hat, können direkt am nächsten Morgen wieder am Unterricht teilnehmen. Über das Ergebnis werden Sie als Sorgeberechtigte auf Basis der registrierten Schülerdaten direkt vom Labor informiert.
Hierfür ist es dringend erforderlich, dass Sie Ihre bei den Schulen hinterlegten Kontaktdaten stets aktuell halten und Änderungen umgehend der Schule mitteilen.
Zusätzlich möchten wir Sie auf folgende Anpassungen des Testrhythmus hinweisen:
1. Testrhythmus in der letzten Schulwoche vor den Weihnachtsferien
In der letzten Woche vor den Ferien werden alle Kinder am 22. Dezember 2021 an einer Pooltestung teilnehmen. Dadurch stellen wir sicher, dass Ihre Kinder alle mit einer größtmöglichen Sicherheit in die Feiertage gehen können. Bis zu den Weihnachtsferien wird noch das bekannte Verfahren praktiziert. Das bedeutet, dass Sie im Falle einer positiven Pooltestung die Einzelprobe Ihres Kindes bitte direkt zur Schule bringen. Sollte Ihr Kind am letzten Schultag zum Zwecke der Poolauflösung noch eine Einzelprobe in der Schule abgeben müssen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dieser Einzeltestbefund am Morgen des darauffolgenden Tages, dem 24. Dezember 2021, vom Labor direkt an Sie übermittelt wird. Sie als Eltern übernehmen dann die nächsten Schritte im Falle einer positiven Einzelprobe.
2. Testrhythmus in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien

Um einen möglichst sicheren Schulstart im neuen Jahr zu ermöglichen, sollen am Montag, den 10. Januar 2022, alle Schülerinnen und Schüler eine Pool- und Einzelprobe im Rahmen der PCR-Lolli-Testung abgeben. Anschließend wird der Ihnen bekannte Testrhythmus ab dem nachfolgenden Mittwoch fortgeführt.
Schülerinnen und Schüler, die in einem positiven Pool waren und deren Ergebnis des Einzeltests durch evtl. Verzögerungen im Labor am Folgetag noch nicht vorliegt, verbleiben am Dienstag, 11. Januar 2021, in der sogenannten häuslichen Isolation bis der Befund des Einzeltests vorliegt.
Sie können die Sicherheit aller und eine gesunde Rückkehr Ihres Kindes in die Schule zusätzlich dadurch erhöhen, dass Sie auch während der Weihnachtsferien regelmäßig die Möglichkeiten der Bürgertestung nutzen.
Bei Fragen zum neuen Verfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen erholsame Feiertage und einen guten Start in das Neue Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Bong/Schulleiter
Elternbrief zum Download: Elternbrief

Und die Gewinner des Malwettbewerbs sind…

Unsere Gewinner des Malwettbewerbs 2021 stehen fest!
Jeder Schüler konnte an unserem Malwettbewerb teilnehmen und darauf hoffen, einen der drei Geschenkegutscheine von Müller im Wert von 10 € zu ergattern. Die einzige Teilnahmebedingung  war die Gestaltung eines Bildes mit weihnachtlichen Motiven mit Bunt- oder Filzstiften. Dabei sind schöne Bilder entstanden!
Hier sehen Sie die Gewinnerbilder:
 
 

Frohe Weihnachten!

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Jahr 2021 geht nun bald zu Ende und wir stehen kurz vor den Weihnachtsferien. Auch dieses Jahr war wieder geprägt von den Sorgen und Herausforderungen der Coronapandemie.
Seit Mai 2021 nehmen wir am landesweiten Testverfahren der Lollitestung teil. Diese regelmäßigen PCR-Tests, die Masken- und Hygieneregelungen haben uns eine recht große Sicheheit im Schulalltag gegeben.
Die Schülerinnen und Schüler haben sich in großer Zahl sehr gut an die häufig wechselnden Regelungen gehalten.
Glücklicherweise war unsere Schule nur in sehr geringem Ausmaß von positiven Coronafällen betroffen – Ich hoffe sehr, dass dies so bleibt!
Für das neue Jahr 2022 wünsche ich uns allen, dass sich das Schulleben und auch der Alltag in Ihren Familien wieder etwas normalisiert.
Die Weihnachtsferien dauern wie geplant vom 24.12.21 bis zum 09.01.22.
Am Donnerstag, 23.12.21, findet der Unterricht nach dem regulären Stundenplan statt. Ein verkürzter Schultag ist nur vor den Sommerferien bei Zeugnisausgabe vorgesehen.
Der erste Schultag nach den Ferien ist Montag, der 10.01.22.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien trotz aller Widrigkeiten ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes und vor allem gesundes Jahr 2022.
Mit freundlichen Grüßen
Bong/Schulleiter
Elternbrief zum Download: Elternbrief

 

 

 

Optimierung des Lolli-Testverfahrens nach den Weihnachtsferien

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
die „Lolli-Tests“ gelten allgemein als ein erfolgreich eingeführtes und etabliertes Testverfahren, welches mittlerweile auch eine wichtige Bedeutung für die Eindämmung des Infektionsgeschehens in der gesamten Gesellschaft erlangt hat. Sie leisten einen wichtigen  Beitrag zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts, und sorgen dafür, dass Ihre Kinder die mit Abstand am besten kontrollierte Altersgruppe sind.
Nachfolgend möchten wir Ihnen Informationen zur Optimierung des Testverfahrens an unseren  Schulen in der Zeit nach den Weihnachtsferien zukommen lassen.
Im Kern sollen Ihre Kinder an den Testtagen zusätzlich zum Pooltest einen Einzel-Lolli-Test in  der Schule durchführen, der als sogenannte „Rückstellprobe“ mit an die Labore gesendet wird.
Diese wird nur im Falle eines positiven Pooltestergebnisses direkt durch das Labor  ausgewertet. Andernfalls erfolgt eine fachgerechte Entsorgung durch die Labore.
Im Konkreten bedeutet die Änderung für Sie folgendes:
Schritt 1: Pooltestung am Testtag
• Negative Pool-Testung
Der im Alltag wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erhalten Sie keine Rückmeldung von Seiten des Labors und Ihr Kind kann in der Ihnen bekannten Form weiterhin am Unterricht teilnehmen.
• Positive Pool-Testung
Sollte eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet dies, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe Ihres Kindes positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall kann in der verbesserten Teststrategie das Labor auf die in der Schule bereits entnommenen Rückstellproben der Kinder zurückgreifen. Das bedeutet, dass Sie, anders als bisher, keinen weiteren Abstrich mehr zu Hause durchführen müssen und somit auch der zusätzliche Weg zur Abgabe der Einzelprobe an die Schule entfällt.
Der Einzeltest kann somit direkt von den Laboren ausgewertet werden.

Schritt 2: Ergebnisübermittlung der Rückstellprobe bis 6:00 Uhr am Folgetag der Testung
Bereits um 06:00 Uhr am Morgen nach der Pooltestung steht Ihnen das Einzeltestergebnis zum Abruf zur Verfügung. Je nach Labor wird Ihnen das Ergebnis direkt entweder per E-Mail oder per SMS zugeschickt.
• Negative Rückstellprobe Ihres Kindes
Erhalten Sie die Nachricht, dass das Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes negativ ausgefallen ist, so kann Ihr Kind noch am selben Tag am Unterricht teilnehmen.
• Positive Rückstellprobe Ihres Kindes
Erhalten Sie die Nachricht, dass das PCR-Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes positiv ausgefallen ist, wird das Gesundheitsamt durch die Labore informiert und es gilt die Pflicht für Ihr Kind, sich in Quarantäne zu begeben.
Voraussetzung für die organisatorische Umstellung auf das neue Testsystem ist eine einmalige Registrierung aller am Lollitest-Verfahren teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mit den dazu erforderlichen Stammdaten bei den Laboren. Dabei werden folgende Stammdaten erfasst:  Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht des Kindes und aktuelle Kontaktangaben der/des Erziehungsberechtigten zur Befundübermittlung (Handynummer und E-Mail).
Diese Registrierung wird im Zeitraum vom 16. bis zum 30. November 2021 von den Schulen durchgeführt.
Wir benötigen dafür von Ihnen jeweils eine aktuelle Mobilnummer und Emailadresse, die an die Labore kommuniziert und für die Befundübermittlung durch die Labore verwendet werden. Dies ist erforderlich, damit Sie direkt von den Laboren über die Befunde Ihres Kindes  informiert werden können.
Bitte geben Sie Ihrem Kind den beiliegenden Datenbogen vollständig ausgefüllt bis  spätestens zum 23.11.21 wieder mit zur Schule.
Datenbogen:Download
Sollte sich bei Ihnen im Laufe der Zeit Ihre Mobilnummer oder E-Mail-Adresse verändern, so teilen Sie dies bitte umgehend der Schule mit. Nur so kann ein sicherer Schulbetrieb für alle gewährleistet werden.
Die direkte Information der Labore durch das optimierte Lollitest-Verfahren wird Ihnen und Ihrem Kind mehr Sicherheit für die Planung Ihres persönlichen Alltags geben.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bong / Schulleiter
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Werke aus dem Kunstunterricht der Jahrgangsstufen 7

Plakate Namen:
Zu Beginn des Schuljahres malten die Schülerinnen und Schüler der siebten Klassen Plakate mit ihren Namen. Dabei stand die fantasievolle individuelle Gestaltung mit Deckfarben im Mittelpunkt.
Skyline:
Die Schüler konnten sich aus 12 Silhouetten internationaler Großstädte eine Skyline auswählen. Zuerst wurde mit Deckfarben ein Himmel als Hintergrund gemalt, dann die Silhouette ausgemalt, mit dem Cutter ausgeschnitten und aufgeklebt.
Wer weiß, welche Städte die Schülerinnen und Schüler gestaltet haben?

Verzicht auf die Maskenpflicht am Sitzplatz ab dem 02. November 2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungberechtigte,
 
die Landesregierung hat heute beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien (ab 02.11.21) aufzuheben. Konkret bedeutet dies:
 
• Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
 
Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
 
• Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
 
• Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
 
• Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

 

Quarantäneregeln bei einem Infektionsfall in der Klasse:
Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Bong/Schulleiter
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