Werke aus dem Kunstunterricht der Jahrgangsstufen 7

Plakate Namen:
Zu Beginn des Schuljahres malten die Schülerinnen und Schüler der siebten Klassen Plakate mit ihren Namen. Dabei stand die fantasievolle individuelle Gestaltung mit Deckfarben im Mittelpunkt.
Skyline:
Die Schüler konnten sich aus 12 Silhouetten internationaler Großstädte eine Skyline auswählen. Zuerst wurde mit Deckfarben ein Himmel als Hintergrund gemalt, dann die Silhouette ausgemalt, mit dem Cutter ausgeschnitten und aufgeklebt.
Wer weiß, welche Städte die Schülerinnen und Schüler gestaltet haben?

Verzicht auf die Maskenpflicht am Sitzplatz ab dem 02. November 2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungberechtigte,
 
die Landesregierung hat heute beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien (ab 02.11.21) aufzuheben. Konkret bedeutet dies:
 
• Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
 
• Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
 
• Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
 
• Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
 
• Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

 

Quarantäneregeln bei einem Infektionsfall in der Klasse:
Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Bong/Schulleiter
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Coronaregelungen nach den Herbstferien

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Schulministerium NRW hat gestern die Schulen in Nordrhein-Westfalen über die  Rahmenbedingungen für den Schulstart nach den Herbstferien informiert.

Maskenpflicht

Es ist die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen.
Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen.
Eine abschließende Information dazu erhalten die Schulen in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.

Testungen

Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober) werden zum Unterrichtsbeginn alle Schülerinnen und Schüler, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind, getestet.
Darüber hinaus werden auch am Tag nach Allerheiligen (2. November) alle Schülerinnen und Schüler getestet.
Während der Herbstferien entfallen die regelmäßigen schulischen Testungen. Daher benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleiben die Tests auch nach dem 11.10.21 kostenfrei.

Für einen möglichst sicheren Schulbeginn nach den Herbstferien bitte ich Sie:

Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest am Ende der zweiten Ferienwoche zur Sicherheit testen.

 

Ich wünsche uns allen schöne und erholsame Herbstferien.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Bong/Schulleiter
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Projekt Juniorwahl

Politikunterricht hautnah!

Im Vorfeld der Bundestagswahl nahm die Klasse 9/10 in diesem Jahr im Politikunterricht an dem Projekt „Juniorwahl“ teil. Unter der Leitung von Herrn Löser stand die Beschäftigung mit der aktuellen Parteienlandschaft, dem Aufbau der parlamentarischen Demokratie in Deutschland, sowie den wesentlichen Aspekten unseres Wahlrechts auf der Tagesordnung.
Zwei Tage vor der bundesweiten Abstimmung durften dann die Schülerinnen und Schüler selber an einer simulierten Wahl teilnehmen. Um das Ganze möglichst authentisch zu gestalten, waren nicht nur Wahlkabinen, eine Wahlurne und Stimmzettel mit den Original-Kandidaten des Kreises Unna im Einsatz, sondern auch fleißige Wahlhelfer, die Wahlberechtigung und Stimmabgabe genau kontrollierten.
Hier ein paar Eindrücke vom Tag der Wahl:

Ausflug ins Floriansdorf

Löschen, Bergen, Schützen, Retten

Bereits zum dritten Mal konnte in diesem Jahr eine Klasse des Förderzentrums Unna an einer Brandschutzschulung im Floriansdorf Iserlohn teilnehmen. Dieses Mal waren die Schülerinnen und Schüler der Klasse 9b an der Reihe.
Neben der Arbeit der Feuerwehr und den richtigen Verhaltensweisen beim Notruf wurden auch wieder Brandursachen und entsprechende Vorkehrungen für die eigene Wohnung thematisiert.
Zum Finale gab es wie immer eine eindrucksvolle Fettexplosion unter freiem Himmel – und das bei bestem Wetter.

Einhaltung der Maskenpflicht

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Coronapandemie stellt uns nach wie vor vor große Herausforderungen. Unsere Schülerinnen und Schüler haben es bislang gut geschafft, sich an die vielen Regeln, die uns durch Corona vorgegeben werden, zu halten.
Der Zutritt zum Schulgebäude ist aktuell nur nach der 3 G-Regel (geimpft, genesen, getestet) erlaubt. Die Lollitests geben uns hier ein gutes Maß an Sicherheit, damit der Schulbetrieb weiterlaufen kann.
In den vergangenen Tagen haben wir nun vermehrt beobachtet, dass viele Schülerinnen und Schüler die Maskenpflicht im Klassenraum und im Schulgebäude leider nicht durchgängig einhalten.
Ich mache Sie darauf aufmerksam,  dass wir Schülerinnen und Schüler, die sich trotz  Aufforderung nicht an die Maskenpflicht halten, vom Unterricht ausschließen müssen.
Das durchgängige Tragen der Maske kann auch bei einem positiven Coronafall in der  Klasse für eine weitere Quarantäneentscheidung zum Tragen kommen.
Auch, wenn nach den aktuellen Quarantäneregelungen im Normalfall nur das infizierte  Kind isoliert werden muss, kann es dennoch sein, dass weitere Personen in Quarantäne  gehen müssen, wenn das Tragen der Masken nicht durchgängig bestätigt werden kann.
Bitte sprechen Sie zu Hause mit Ihrem Kind noch einmal über die Maskenpflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Bong / Schulleiter
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