Spendenaktion für die Erdbebenopfer in Syrien

Spendenaktion an der Jakob-Muth-Schule!

Waffel- und Sandwichverkauf für die Erdbebenopfer in Syrien!

Diese Aktionen wurden am 22. Februar und am 1. März von der Schulsozialarbeit an der Jakob-Muth-Schule an der Döbelner Straße in Unna durchgeführt. Am 22.02.  hatten die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte in den beiden großen Pausen die Möglichkeit, Waffeln am Schülerkiosk zu kaufen. Einige Lehrkräfte spendierten Waffeln für die ganze Klasse, was natürlich begeistert angenommen wurde. Der Andrang war so groß, dass nochmal Teig nachgemacht werden musste. Insgesamt wurde aus 3,5 kg Mehl Waffelteig hergestellt, der gespendet wurde. Am 01.03. wurden dann Sandwiches verkauft, die am Ende der 1. großen Pause komplett verkauft waren. Insgesamt kamen 300,84 € zusammen. Dieses Geld möchte die Schule nun an eine Organisation weitergeben, die die Opfer des Erdbebens in Syrien unterstützt.

Schulpodcast der Jakob-Muth-Schule

Die 7a interviewt sich zum neuen Schulgebäude!
Auf unser neues Schulgebäude sind wir, die 7a, sehr stolz. Deswegen wollen wir Sie in unserem „JMS-Cast“ über unser Schulgebäude informieren. Im Deutschunterricht haben die SchülerInnen sich Themen rund um die eigene Schule überlegt. Zu diesen Themen haben sie eigene Fragen entwickelt und sich diese gegenseitig in Partnerinterviews gestellt. Unter anderem berichten die SchülerInnen über Themen wie die Schulregeln, dem Trainingsraum, dem Schulhof, dem Unterricht, dem Schulweg, der Sporthalle und reden über den Unterschied zwischen dem alten und neuen Schulgebäude. Mit dem eigenen entwickelten Intro und den Interviews entstanden mehrere Podcastfolgen, die unter dem Podcastnamen „JMS-Cast“ aufgenommen und zusammengeschnitten wurden.
Wenn Sie mehr über unsere Schule erfahren möchten, dann hören Sie gerne mal rein!

Pädagogischer Tag am 16.03.2023

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

in jedem Schuljahr sind für die Schulen in NRW zwei Pädagogische Tage zur Fortbildung und Weiterentwicklung der Schule vorgesehen.

Am Donnerstag, 16.03.2023 findet für das Kollegium der Jakob-Muth-Schule ein Pädagogischer Tag zur Entwicklung des Schulprogramms statt.

Für die Schülerinnen und Schüler ist dieser Tag ein sog. Studientag, d.h. es findet kein Unterricht in der Schule statt.

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten rechtzeitig vorher Material für die Arbeit zu Hause.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bong/Schulleiter

Elternbrief zum Download: Elternbrief

Kerzenlöschen einmal anders…

Nachdem die Klasse 6a im Physikunterricht mit Herrn Löser einfache elektrische Schaltungen mit Batterien und kleinen Motoren gebaut hatte, wurde überlegt, was man mit diesen Motoren Sinnvolles machen könnte. Daraus entstand die Idee, eine Technik zu entwickeln, mit der man ein kleines Feuer ziemlich gut bekämpfen kann. Wie unsere „Kerzenlöschmaschine“ genau funktioniert, könnt ihr in diesem Video sehen. Viel Spaß!

Schulbetrieb nach Auslaufen der Coronaverordnungen

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

das Schulministerium NRW hat uns mit Schreiben vom heutigen Tage über den Schulbetrieb nach dem Auslaufen der Coronaverordnungen (31.01.23) in Kenntnis gesetzt. Die wichtigsten Informationen habe ich in diesem Brief zusammengefasst.
Das vollständige Schreiben finden Sie im Downloadbereich: Download  

Die Schulministerin Frau Feller schreibt:

„Die aktuelle Situation ermöglicht es uns nun, verantwortlich einen großen Schritt wieder hin zu
einer gelebten Normalität im Schulbereich zu gehen. (…)
In Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sind ab dem 1. Februar 2023 folgende Punkte für Sie von besonderer Bedeutung:
Die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttest pro Monat entfällt. Die an den Schulen noch vorhandenen Schnelltests können an die Schülerinnen und Schüler auf Anfrage auch nach diesem Zeitpunkt noch ausgegeben und verwendet werden – bis die Bestände aufgebraucht sind. (…)
In unseren Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. (…)

Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg.
Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung wird positiv getesteten Personen ab dem 1. Februar 2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen. (…)

Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen.
Ich vertraue hier auf Ihre Eigenverantwortung und gehe davon aus, dass Ihre Kinder nur gesund die Schule besuchen. (…)
Wir werden gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Entwicklungen weiter intensiv verfolgen. Sollte sich die Gesamtlage wieder verändern, sind wir jederzeit in der Lage, entsprechende Unterstützung und Handlungsempfehlungen zu geben.“

Mit freundlichen Grüßen
gez. Bong / Schulleiter

Elternbrief zum Download: Elternbrief

Regelungen zum Schulstart im neuen Gebäude

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

nach den Weihnachtsferien sind wir gut in unserem neuen Schulgebäude angekommen und freuen uns auf das Leben und Lernen im neuen Umfeld.
Damit dies gelingt, möchte ich Sie heute über nachfolgende Regelungen informieren, die wir ab sofort  konsequent umsetzen werden:

Pünktlichkeit zum Schulbeginn/ Verlassen des Schulgebäudes
Wir erwarten von allen Schülerinnen und Schülern, pünktlich zu Unterrichtsbeginn im Klassenraum zu sein. Unser Schulgebäude wird nach Schulbeginn geschlossen. Schülerinnen und Schüler, die ohne triftigen Grund (z.B.: Bus verpasst, Zugausfall, Arztbesuch, …) deutlich verspätet eintreffen, können am laufenden Schultag nicht mehr am Unterricht teilnehmen und gehen wieder nach Hause.
Schülerinnen und Schüler, die während des Unterrichts unerlaubt das Schulgebäude verlassen, beenden damit automatisch ihren Schultag und werden nach Hause geschickt.

Rauchverbot
Das Schulgesetz NRW und das Nichtraucherschutzgesetz NRW untersagen grundsätzlich das Rauchen auf dem Schulgelände. Leider kommt es immer wieder zu Übertretungen dieses Gesetzes. Im Rahmen unseres Erziehungsauftrages und unserer Verpflichtung, alle Beteiligten vor den Folgen des Rauchens und Passivrauchens zu schützen, sind wir nicht bereit, ein „heimliches Rauchen“ im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände zu tolerieren. Wir bitten alle Erziehungsberechtigten um größtmögliche Unterstützung bei dieser Aufgabe. Bei einem Verstoß gegen die bestehenden Regelungen werden wir umgehend die entsprechenden erzieherischen Einwirkungen bzw. Ordnungsmaßnahmen anwenden (§ 53 SchulG NRW).
Sofern Ihr Kind durch das Rauchen einen Brandmelder im Gebäude auslösen sollte, erfolgt automatisch ein Einsatz der Feuerwehr.  Ich mache Sie mit diesem Schreiben darauf aufmerksam, dass die Kosten dieses Feuerwehreinsatzes (bis zu € 750,-) Ihnen als Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt werden.

Vandalismus / Zerstörungen / Schmierereien
Wir möchten alle, dass unser neues Gebäude lange schön und heile bleibt. Ab sofort werden wir daher bei sämtlichen mutwilligen Zerstörungen / Schmierereien im Schulgebäude Strafanzeige erstatten.
Ich bitte Sie, diese Regelungen mit Ihren Kindern zu besprechen und uns zu unterstützen!

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bong / Schulleiter

Elternbrief zum Download: Elternbrief