Regelungen zum Schulstart im neuen Gebäude

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

nach den Weihnachtsferien sind wir gut in unserem neuen Schulgebäude angekommen und freuen uns auf das Leben und Lernen im neuen Umfeld.
Damit dies gelingt, möchte ich Sie heute über nachfolgende Regelungen informieren, die wir ab sofort  konsequent umsetzen werden:

Pünktlichkeit zum Schulbeginn/ Verlassen des Schulgebäudes
Wir erwarten von allen Schülerinnen und Schülern, pünktlich zu Unterrichtsbeginn im Klassenraum zu sein. Unser Schulgebäude wird nach Schulbeginn geschlossen. Schülerinnen und Schüler, die ohne triftigen Grund (z.B.: Bus verpasst, Zugausfall, Arztbesuch, …) deutlich verspätet eintreffen, können am laufenden Schultag nicht mehr am Unterricht teilnehmen und gehen wieder nach Hause.
Schülerinnen und Schüler, die während des Unterrichts unerlaubt das Schulgebäude verlassen, beenden damit automatisch ihren Schultag und werden nach Hause geschickt.

Rauchverbot
Das Schulgesetz NRW und das Nichtraucherschutzgesetz NRW untersagen grundsätzlich das Rauchen auf dem Schulgelände. Leider kommt es immer wieder zu Übertretungen dieses Gesetzes. Im Rahmen unseres Erziehungsauftrages und unserer Verpflichtung, alle Beteiligten vor den Folgen des Rauchens und Passivrauchens zu schützen, sind wir nicht bereit, ein „heimliches Rauchen“ im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände zu tolerieren. Wir bitten alle Erziehungsberechtigten um größtmögliche Unterstützung bei dieser Aufgabe. Bei einem Verstoß gegen die bestehenden Regelungen werden wir umgehend die entsprechenden erzieherischen Einwirkungen bzw. Ordnungsmaßnahmen anwenden (§ 53 SchulG NRW).
Sofern Ihr Kind durch das Rauchen einen Brandmelder im Gebäude auslösen sollte, erfolgt automatisch ein Einsatz der Feuerwehr.  Ich mache Sie mit diesem Schreiben darauf aufmerksam, dass die Kosten dieses Feuerwehreinsatzes (bis zu € 750,-) Ihnen als Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt werden.

Vandalismus / Zerstörungen / Schmierereien
Wir möchten alle, dass unser neues Gebäude lange schön und heile bleibt. Ab sofort werden wir daher bei sämtlichen mutwilligen Zerstörungen / Schmierereien im Schulgebäude Strafanzeige erstatten.
Ich bitte Sie, diese Regelungen mit Ihren Kindern zu besprechen und uns zu unterstützen!

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bong / Schulleiter

Elternbrief zum Download: Elternbrief