Frohe Weihnachten!

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Jahr 2021 geht nun bald zu Ende und wir stehen kurz vor den Weihnachtsferien. Auch dieses Jahr war wieder geprägt von den Sorgen und Herausforderungen der Coronapandemie.
Seit Mai 2021 nehmen wir am landesweiten Testverfahren der Lollitestung teil. Diese regelmäßigen PCR-Tests, die Masken- und Hygieneregelungen haben uns eine recht große Sicheheit im Schulalltag gegeben.
Die Schülerinnen und Schüler haben sich in großer Zahl sehr gut an die häufig wechselnden Regelungen gehalten.
Glücklicherweise war unsere Schule nur in sehr geringem Ausmaß von positiven Coronafällen betroffen – Ich hoffe sehr, dass dies so bleibt!
Für das neue Jahr 2022 wünsche ich uns allen, dass sich das Schulleben und auch der Alltag in Ihren Familien wieder etwas normalisiert.
Die Weihnachtsferien dauern wie geplant vom 24.12.21 bis zum 09.01.22.
Am Donnerstag, 23.12.21, findet der Unterricht nach dem regulären Stundenplan statt. Ein verkürzter Schultag ist nur vor den Sommerferien bei Zeugnisausgabe vorgesehen.
Der erste Schultag nach den Ferien ist Montag, der 10.01.22.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien trotz aller Widrigkeiten ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes und vor allem gesundes Jahr 2022.
Mit freundlichen Grüßen
Bong/Schulleiter
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Optimierung des Lolli-Testverfahrens nach den Weihnachtsferien

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
die „Lolli-Tests“ gelten allgemein als ein erfolgreich eingeführtes und etabliertes Testverfahren, welches mittlerweile auch eine wichtige Bedeutung für die Eindämmung des Infektionsgeschehens in der gesamten Gesellschaft erlangt hat. Sie leisten einen wichtigen  Beitrag zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts, und sorgen dafür, dass Ihre Kinder die mit Abstand am besten kontrollierte Altersgruppe sind.
Nachfolgend möchten wir Ihnen Informationen zur Optimierung des Testverfahrens an unseren  Schulen in der Zeit nach den Weihnachtsferien zukommen lassen.
Im Kern sollen Ihre Kinder an den Testtagen zusätzlich zum Pooltest einen Einzel-Lolli-Test in  der Schule durchführen, der als sogenannte „Rückstellprobe“ mit an die Labore gesendet wird.
Diese wird nur im Falle eines positiven Pooltestergebnisses direkt durch das Labor  ausgewertet. Andernfalls erfolgt eine fachgerechte Entsorgung durch die Labore.
Im Konkreten bedeutet die Änderung für Sie folgendes:
Schritt 1: Pooltestung am Testtag
• Negative Pool-Testung
Der im Alltag wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erhalten Sie keine Rückmeldung von Seiten des Labors und Ihr Kind kann in der Ihnen bekannten Form weiterhin am Unterricht teilnehmen.
• Positive Pool-Testung
Sollte eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet dies, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe Ihres Kindes positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall kann in der verbesserten Teststrategie das Labor auf die in der Schule bereits entnommenen Rückstellproben der Kinder zurückgreifen. Das bedeutet, dass Sie, anders als bisher, keinen weiteren Abstrich mehr zu Hause durchführen müssen und somit auch der zusätzliche Weg zur Abgabe der Einzelprobe an die Schule entfällt.
Der Einzeltest kann somit direkt von den Laboren ausgewertet werden.

Schritt 2: Ergebnisübermittlung der Rückstellprobe bis 6:00 Uhr am Folgetag der Testung
Bereits um 06:00 Uhr am Morgen nach der Pooltestung steht Ihnen das Einzeltestergebnis zum Abruf zur Verfügung. Je nach Labor wird Ihnen das Ergebnis direkt entweder per E-Mail oder per SMS zugeschickt.
• Negative Rückstellprobe Ihres Kindes
Erhalten Sie die Nachricht, dass das Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes negativ ausgefallen ist, so kann Ihr Kind noch am selben Tag am Unterricht teilnehmen.
• Positive Rückstellprobe Ihres Kindes
Erhalten Sie die Nachricht, dass das PCR-Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes positiv ausgefallen ist, wird das Gesundheitsamt durch die Labore informiert und es gilt die Pflicht für Ihr Kind, sich in Quarantäne zu begeben.
Voraussetzung für die organisatorische Umstellung auf das neue Testsystem ist eine einmalige Registrierung aller am Lollitest-Verfahren teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mit den dazu erforderlichen Stammdaten bei den Laboren. Dabei werden folgende Stammdaten erfasst:  Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht des Kindes und aktuelle Kontaktangaben der/des Erziehungsberechtigten zur Befundübermittlung (Handynummer und E-Mail).
Diese Registrierung wird im Zeitraum vom 16. bis zum 30. November 2021 von den Schulen durchgeführt.
Wir benötigen dafür von Ihnen jeweils eine aktuelle Mobilnummer und Emailadresse, die an die Labore kommuniziert und für die Befundübermittlung durch die Labore verwendet werden. Dies ist erforderlich, damit Sie direkt von den Laboren über die Befunde Ihres Kindes  informiert werden können.
Bitte geben Sie Ihrem Kind den beiliegenden Datenbogen vollständig ausgefüllt bis  spätestens zum 23.11.21 wieder mit zur Schule.
Datenbogen:Download
Sollte sich bei Ihnen im Laufe der Zeit Ihre Mobilnummer oder E-Mail-Adresse verändern, so teilen Sie dies bitte umgehend der Schule mit. Nur so kann ein sicherer Schulbetrieb für alle gewährleistet werden.
Die direkte Information der Labore durch das optimierte Lollitest-Verfahren wird Ihnen und Ihrem Kind mehr Sicherheit für die Planung Ihres persönlichen Alltags geben.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bong / Schulleiter
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Werke aus dem Kunstunterricht der Jahrgangsstufen 7

Plakate Namen:
Zu Beginn des Schuljahres malten die Schülerinnen und Schüler der siebten Klassen Plakate mit ihren Namen. Dabei stand die fantasievolle individuelle Gestaltung mit Deckfarben im Mittelpunkt.
Skyline:
Die Schüler konnten sich aus 12 Silhouetten internationaler Großstädte eine Skyline auswählen. Zuerst wurde mit Deckfarben ein Himmel als Hintergrund gemalt, dann die Silhouette ausgemalt, mit dem Cutter ausgeschnitten und aufgeklebt.
Wer weiß, welche Städte die Schülerinnen und Schüler gestaltet haben?

Verzicht auf die Maskenpflicht am Sitzplatz ab dem 02. November 2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungberechtigte,
 
die Landesregierung hat heute beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien (ab 02.11.21) aufzuheben. Konkret bedeutet dies:
 
• Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
 
Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
 
• Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
 
• Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
 
• Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

 

Quarantäneregeln bei einem Infektionsfall in der Klasse:
Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Bong/Schulleiter
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Coronaregelungen nach den Herbstferien

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Schulministerium NRW hat gestern die Schulen in Nordrhein-Westfalen über die  Rahmenbedingungen für den Schulstart nach den Herbstferien informiert.

Maskenpflicht

Es ist die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen.
Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen.
Eine abschließende Information dazu erhalten die Schulen in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.

Testungen

Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober) werden zum Unterrichtsbeginn alle Schülerinnen und Schüler, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind, getestet.
Darüber hinaus werden auch am Tag nach Allerheiligen (2. November) alle Schülerinnen und Schüler getestet.
Während der Herbstferien entfallen die regelmäßigen schulischen Testungen. Daher benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleiben die Tests auch nach dem 11.10.21 kostenfrei.

Für einen möglichst sicheren Schulbeginn nach den Herbstferien bitte ich Sie:

Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest am Ende der zweiten Ferienwoche zur Sicherheit testen.

 

Ich wünsche uns allen schöne und erholsame Herbstferien.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Bong/Schulleiter
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Projekt Juniorwahl

Politikunterricht hautnah!

Im Vorfeld der Bundestagswahl nahm die Klasse 9/10 in diesem Jahr im Politikunterricht an dem Projekt „Juniorwahl“ teil. Unter der Leitung von Herrn Löser stand die Beschäftigung mit der aktuellen Parteienlandschaft, dem Aufbau der parlamentarischen Demokratie in Deutschland, sowie den wesentlichen Aspekten unseres Wahlrechts auf der Tagesordnung.
Zwei Tage vor der bundesweiten Abstimmung durften dann die Schülerinnen und Schüler selber an einer simulierten Wahl teilnehmen. Um das Ganze möglichst authentisch zu gestalten, waren nicht nur Wahlkabinen, eine Wahlurne und Stimmzettel mit den Original-Kandidaten des Kreises Unna im Einsatz, sondern auch fleißige Wahlhelfer, die Wahlberechtigung und Stimmabgabe genau kontrollierten.
Hier ein paar Eindrücke vom Tag der Wahl: