Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ich hoffe, Sie konnten sich in den Sommerferien ein wenig erholen und neue Kraft schöpfen.
Nach der langen Zeit des eingeschränkten Unterrichts soll nun am Mittwoch, 12.08.2020 die Schule für alle Schülerinnen und Schüler wieder beginnen.
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage und der ansteigenden Zahl neuer Infektionen hat das Schulministrium nun klare Vorschriften für den Schulalltag vorgegeben.
Ab dem 12.08.2020 gilt bei uns daher eine Maskenpflicht für den gesamten Schultag. Das bedeutet, dass Ihre Kinder sowohl auf dem Schulhof, als auch im Gebäude und während des Unterrichts einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder stets eine saubere Maske dabei haben (möglichst auch eine Ersatzmaske in der Schultasche).
Die Maskenpflicht in allen öffentlichen Transportmitteln und Taxis gilt weiterhin.
Ein Schutzvisier aus Plexiglas bzw. Kunststoff ist nicht zulässig, da dies nicht die strengen Vorgaben des Virenschutzes erfüllt.
Schülerinnen und Schüler, die sich weigern, eine Schutzmaske zu tragen, müssen wir leider vom Unterricht ausschließen.
Diese umfassende Maskenpflicht gilt laut Schulministerium zunächst bis zum 31.08.20.
In der Schule werden wir auch weiterhin dafür Sorge tragen, dass alle notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen werden (Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Abstandsregeln, versetzte Pausen, Wegeregelungen, …).
Aufgrund der Vorgaben des Schulministeriums werden wir leider nicht alle Unterrichtsfächer / Angebote so durchführen können, wie wir es gewohnt waren. Vor besondere Herausforderungen stellen uns die Bereiche Hauswirtschaft und Sport sowie die AGs am Donnerstag, die zunächst nicht stattfinden können. Wir versuchen hier, bestmögliche Lösungen zu finden, um Ihre Kinder auch weiterhin umfassend fördern zu können.
Sollten bei Ihren Kindern Krankheitsymptome auftreten, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen, behalten Sie Ihre Kinder bitte zunächst zu Hause, informieren Sie die Schule und nehmen Kontakt zu Ihrem behandelnden Arzt auf.
Bei Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Eltern / Erziehungsberechtigten, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern / Erziehungsberechtigten unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit.
Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen; ebenso bei einer Beurlaubung, die über sechs Wochen hinausgeht.
Für die Schülerinnen und Schüler entfällt hier aber lediglich die Verpflichtung am Präsenzunterricht. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, ihre schulischen Aufgaben im Distanzlernen zu Hause zu erledigen.
Ich wünsche uns allen – trotz der vielen Einschränkungen und Unsicherheiten – einen guten Schulstart.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bong / Schulleiter
Den gesamten Elternbrief als PDF-Dokument zum Download: Elternbrief

 

Nicht vergessen: 
An den ersten drei Schultagen (12.08.20-14.08.20) findet der Unterricht von 08.20 Uhr bis 11.40 Uhr statt!