Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
seit dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022) gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus.
Das bedeutet, dass zukünftig sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche an den Pooltests teilnehmen müssen.
Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen allerdings in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen, da bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen Einzelfällen der Test immer noch zu einem positiven Pool- und Einzeltest führen kann. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht befreit.
Nach Ablauf von acht Wochen nehmen auch diese Schülerinnen und Schüler wieder verpflichtend am Lolli-Testverfahren teil.
Fehlen Schülerinnen und Schüler an ihrem jeweiligen Testtag (z.B. Krankheit, Arztbesuch, …) müssen sie, um am Folgetag wieder am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, einen Nachweis über einen negativen Bürgertest (z.B. Testzentrum, Arzt) vorlegen.

Schülerinnen und Schüler, die an ihrem Testtag selbstverschuldet so spät zum Unterricht kommen, dass sie nicht mehr am Lollitest teilnehmen können, können ebenfalls nur nach Vorlage eines negativen Bürgertests am Unterricht teilnehmen. Anderenfalls werden diese Schülerinnen und Schüler wieder nach Hause geschickt.
Testtage am Förderzentrum Unna:
– Montag / Mittwoch für die Klassen 5, 6, 7, und 10
– Dienstag / Donnerstag für die Klassen 8 und 9
Mit freundlichen Grüßen
Bong / Schulleiter
Elternbrief zum Download: Elternbrief